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Finanzgericht Nürnberg  v. - VII 77/2005

Gesetze: AO § 129

Berichtigung eines Eigenheimzulagenbescheides bei unterlassener Übernahme der vorgesehenen Kennziffer

Leitsatz

Ein Eigenheimzulagenbescheid kann gemäß § 129 AO berichtigt werden, wenn bei der Direkteingabe es versehentlich unterblieben ist, die für Ausbauten und Erweiterungen vorgesehene Kennziffer zu übernehmen.

Fundstelle(n):
NAAAC-17235

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