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StuB 20/2006 S. 812

Bezugsrecht aus einer Direktversicherung in der GmbH-Insolvenz

Hat eine Gesellschaft für ihren Geschäftsführer eine Direktversicherung für die betriebliche Altersversorgung abgeschlossen und ihm ein eingeschränkt unwiderrufliches Be-zugsrecht eingeräumt, so steht dem Geschäftsführer in der Insolvenz der Gesellschaft ein Aussonderungsrecht am Bezugsrecht nicht zu (§ 47 InsO; , ZIP 2006 S. 719).