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BFH 28.06.2006 III R 19/05, NWB 44/2006 S. 355

Investitionszulage | Zulage für Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Eine Investitionszulage für die Herstellung eines Gebäudes i. S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 InvZulG 1999 setzt nicht voraus, dass der Hersteller bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes wird ( NWB SAAAC-18013). Zum Investitionszulagengesetz 2005 siehe auch die Gesamtdarstellung, die online abrufbar ist unter NWB MAAAB-91800.