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NWB direkt Nr. 44 vom Seite 8

Rücklagenmanagement und Körperschaftsteuerguthaben

Kapitalerhöhung zur „Mobilisierung” alter Anrechnungsguthaben nicht rechtsmissbräuchlich

Andrew Miles

Mit hat der BFH ein geschäftsmäßig betriebenes Beteiligungsmodell zur „Mobilisierung” alter Anrechnungsguthaben aus der Körperschaftsteuer vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens in 2001 bestätigt. Damit ist amtlichen Vorwürfen des Gestaltungsmissbrauchs zur „Ausnutzung” des alten Systems ein weiterer Riegel vorgeschoben.

Konstruktion aus Gesellschaftereinlagen und Rücklagenmanagement

Eine GmbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand das Halten und Verwalten von Beteiligungen war, erwarb über die Vermittlung einer Bank kurz vor der Umstellung der Körperschaftsteuer vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren 2000/2001 Beteiligungen an 25 GmbH mit hohem Anrechnungspotential, das sie aus eigener Kraft nicht zur Geltung bringen konnten. Der Erwerb spielte sich immer in der gleichen Weise ab. Zunächst beschloss die S. 9

GmbH eine sehr kleine Kapitalerhöhung zur Ausgabe eines Vorzugsanteils an die GmbH & Co. KG. Diese zahlte sowohl den kleinen Nennbetrag wie auch einen sehr hohen Aufpreis dafür. Der Anteil trug die Berechtigung zu einer noch zu beschließenden Vorabausschüttung in einer festgelegten Höhe, die r...