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FG Schleswig-Holstein 14.09.2006 5 K 236/03, NWB direkt 44/2006 S. 5

Splittingtarif nicht für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft haben keinen Anspruch auf Durchführung einer Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer unter Anwendung des Splittingtarifs. Der Ausschluss vom Splittingtarif ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verstößt auch nicht gegen die Richtlinie 2000/78/EG v. .