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BMF 18.10.2006 IV A 5 - S 7285 - 7/06, BBK 21/2006 S. 4638

Rechnungen über Kleinbeträge ab (§ 33 UStDV)

Die umsatzsteuerliche Grenze für Kleinbeträge gem. § 33 UStDV steigt zum auf 150 € und ist auf alle Umsätze anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden (Artikel 9 und 16 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft). Für diese Kleinbetragsrechnungen gelten für den Vorsteuerabzug erleichterte Voraussetzungen, da nur folgende Angaben notwendig sind:

  • Name und Anschrift des leistenden Unternehmers,

  • Ausstellungsdatum,

  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung,

  • das Entgelt und die darauf entfallende Umsatzsteuer in einer Summe sowie der Steuersatz; bei einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf.

Die neue Betragsgrenze von 150 € gilt auch für alle Umsätze, die zwar erst 2007 ausgeführt wer...