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FG Bremen Urteil v. - 2 K 524/01

Gesetze: AO 1977 § 152 Abs. 2, AO 1977 § 152 Abs. 4, AO 1977 § 149, AO 1977 § 181 Abs. 2 Nr. 2, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, AO 1977 § 5, FGO § 102

Bemessung des Verspätungszuschlags wegen der verspäteten Abgabe der Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewinns

Berücksichtigung der konkreten Auswirkungen der gesonderten Gewinnfeststellungen auf die Einkommensteuerfestsetzungen

Leitsatz

Das Finanzamt kann bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei Gewinnfeststellungserklärungen die steuerlichen Auswirkungen i.S. des § 152 Abs. 4 AO 1977 mit 30% des Gewinns schätzen. Die konkreten einkommensteuerlichen Auswirkungen durch zwischenzeitlich ergangene und bekannte Einkommensteuerbescheide des Wohnsitzfinanzamtes sind jedoch zu berücksichtigen, wenn die Einkommensteuer erheblich niedriger als geschätzt festgesetzt wird (hier: ermessensgerechte Nichtberücksichtigung der nur mit 17% des Gewinns festgesetzten Einkommensteuer bei der Festsetzung des Verspätungszuschlags).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
QAAAC-18391

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