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BFH 07.06.2006 IX R 45/05, StuB 21/2006 S. 847

Einkommensteuer | Schadenersatz wegen Vertragsaufhebung als vergebliche Werbungskosten

Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadenersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (Ergänzung zum , BStBl 2006 II S. 258 = Kurzinfo StuB 2006 S. 112; Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise: Vorab entstandene Werbungskosten liegen vor, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht. Dieser Veranlassungszusammenhang wird durch die Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht nicht aufgehoben. Nur wenn die Aufwendungen durch eine neue Veranlassung begründet worden sind (z. B. Veräußerung der Einkunftsquelle und Erzielung eines nich...