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FG Köln 27.04.2006 10 K 4948/05, BBK 22/2006 S. 4643

Umsatzsteuerliche Behandlung des Zentralregulierungsgeschäfts

Bei einem sog. „Zentralregulierungsgeschäft” bestehen zwei voneinander zu unterscheidende Hauptleistungen: zwischen dem Lieferanten und dem Regulierer einerseits und dem Regulierer und der Mitgliedsfirma andererseits. Möchte der Regulierer die Vorsteuer bei einem Skontomehrbetrag ziehen, setzt dies eine Rechnung nach § 14 UStG voraus (BFH-Az.: V R 33/06).