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FG Sachsen 09.03.2005 4 K 1228/00, NWB direkt 47/2006 S. 3

GmbH-Geschäftsführerhaftung für vor seiner Bestellung fällige Steuerschulden

Von der Verpflichtung zur Tilgung der Umsatzsteuer und der Nebenleistungen einer GmbH ist deren Geschäftsführer nicht deshalb befreit, weil die Steuerschuld vor seiner Bestellung entstanden ist. Der Nachfolgegeschäftsführer hat die Erledigung der bei seinem Amtsantritt offenen steuerlichen Pflichten nachzuholen.