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FG Hamburg 08.06.2006 3 K 344/04, NWB direkt 47/2006 S. 3

Hinzuschätzungen bei Einkünften aus Kapitalvermögen

Eine Verletzung der Mitwirkungspflicht gem. § 90 Abs. 2 AO liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige keine Erklärung über den Sachverhalt gibt, obwohl er die Möglichkeit dazu hat (hier Zulässigkeit der Hinzuschätzung bei Einkünften aus Kapitalvermögen).