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FG Schleswig-Holstein 25.10.2006 1 K 185/01, NWB direkt 47/2006 S. 6

Röntgenarztpraxis und Akupunkturtätigkeit als einheitlicher Betrieb

Es liegt bei der Veräußerung einer Radiologiepraxis keine Teilbetriebsaufgabe vor, wenn zuvor schon ausgeübte, nicht mit einer gewissen organisatorischen Selbständigkeit ausgestattete Akupunkturbehandlungen durch den Arzt weiterbetrieben werden.