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EuGH 14.11.2006 Rs. C-513/04, NWB direkt 47/2006 S. 6

Einheitlicher Steuersatz für Dividenden inländischer und nicht im Inland ansässiger Gesellschaften

Ein Mitgliedstaat kann die Dividenden gebietsansässiger Gesellschaften und die Dividenden in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Gesellschaften einem gleichen einheitlichen Steuersatz unterwerfen. Insoweit muss keine Anrechenbarkeit der im Wege der Quellensteuer in diesem anderen Mitgliedstaat erhobenen Steuer vorgesehen werden.