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FG Sachsen 16.02.2005 6 K 532/00, NWB direkt 47/2006 S. 9

Haftungsinanspruchnahme einer irischen Gesellschaft

Wird wegen einer länger als sechs Monate dauernden Baustelle eine inländische Betriebsstätte i. S. des § 12 Satz 2 Nr. 8 AO unterhalten, gehören zu dieser Betriebsstätte auch Bauausführungen, die für sich betrachtet die Sechsmonatsfrist nicht überschreiten sowie Bauausführungen, die sich allein wegen ihrer zeitlichen Überschneidung mehr als sechs Monate hinziehen. Darin, dass die Vorschrift des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch für ausländische natürliche und juristische Personen lohnsteuerliche Pflichten begründet, soweit sie gemäß den Vorschriften der §§ 8 bis 13 AO als inländische Arbeitgeber auftreten, ist kein Verstoß gegen höherrangiges Recht zu erkennen. Führt eine als inländische Arbeitgeberin i. S. des § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzusehende ausländische Gesellschaft für ihre Arbeitnehmer keine ordnungsgemäßen Lohnkonten, ist das Finanzamt bei der Haftungsi...