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BFH  - III R 28/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33a Abs 1, BGB § 1603 Abs 2

Rechtsfrage

Kein Abzug von Unterhaltsleistungen an den in Griechenland mit seiner Ehefrau und den vier minderjährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt lebenden Sohn als außergewöhnliche Belastung, wenn dieser im Streitjahr 28.600 DM verdient hatte und auf den Überweisungen nicht als Empfänger ausgewiesen war? - In welcher Höhe ist das Einkommen des Sohnes wegen der evt. bestehenden Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern zu berücksichtigen?

Ausland; Sohn; Unterhalt

Fundstelle(n):
ZAAAC-20221

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