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BFH  - II R 44/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BewG § 69 Abs 1, BewG § 73 Abs 2, BewG § 34 Abs 7, BewG § 23, BewG § 22 Abs 3

Rechtsfrage

Sind landwirtschaftlich genutzte Flächen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und nicht dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn für die Grundstücke zwar ein wirksamer Bebauungsplan besteht, die Gemeinde aber ihre Planungsabsicht aufgibt und das hier zur Bebauung erforderliche und bereits eingeleitete Umlegungsverfahren bis auf weiteres einstellt? Ist die dem Finanzamt auferlegte Verpflichtung, eine (fehlerbeseitigende) Artfortschreibung durchzuführen und die Grundstücke wieder als land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Stückländerei) zu behandeln, rechtswidrig, weil dies nur nach den Grundsätzen einer Nachfeststellung (§ 23 BewG) geschehen könne?

Artfortschreibung; Land- und forstwirtschaftliches Vermögen; Nachfeststellung; Stückländerei; Umlegungsverfahren; Unbebautes Grundstück

Fundstelle(n):
VAAAC-20283

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