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BFH  - II R 54/97 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BewG § 76 Abs 1 Nr 5, BewG § 79 Abs 2, BewG § 80

Rechtsfrage

Bewertung eines Grundstücks im Ertragswertverfahren, das mit einem etwa 1840 errichtetem Fachwerkhaus bebaut ist. Der Erwerber hat mit Zustimmung der Denkmalschutzbehörde ab 1985 sukzessive das Gebäude in ein Zweifamilienhaus umgebaut. Kann bei der Ermittlung des Vervielfältigers nach Anlage 8 des § 80 BewG und der Jahresrohmiete nach § 79 BewG (hier: Mietspiegelmiete) nicht von jeweils unterschiedlichen Herstellungsjahren ausgegangen werden?

Baudenkmal; Bewertung; Jahresrohmiete; Umbau; Vervielfältiger; Zweifamilienhaus

Fundstelle(n):
SAAAC-20514

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