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BFH  - III R 43/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InvZulG § 2 S 2 Nr 1, EStG § 6 Abs 2, BewG § 68 Abs 2 Nr 2, BewG § 93

Rechtsfrage

1. Be- und Entlüftungsanlage als Betriebsvorrichtung eines Frisiersalons?

2. Schreibtischkombinationen als einheitliches Wirtschaftsgut oder selbständig nutzbare geringwertige Wirtschaftsgüter?

Betriebsvorrichtung; Einheitlichkeit; Geringwertiges Wirtschaftsgut

Fundstelle(n):
SAAAC-20553

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