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BFH  - III R 57/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 33 J: 1996, EStG § 33a Abs 1 S 1, EStG § 33a Abs 1 S 2, EStG § 33a Abs 5, BSHG

Rechtsfrage

1. Ist für die Anerkennung als "gleichgestellte Person" i.S.d. § 33a Abs. 1 Satz 2 EStG 1996 die Stellung eines Antrags auf Sozialhilfe erforderlich, wenn sich die Kürzung der Sozialleistungen um die Unterhaltszahlungen (hier: der Schwester) aus dem BSHG ergibt?

2. Steht der Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an eine "gleichgestellte Person" (§ 33a Abs. 1 Satz 2 EStG 1996) nach § 33 EStG 1996 die Vorschrift des § 33a Abs. 5 EStG 1996 nicht entgegen, da nach dem Gesetzeswortlaut nur Unterhaltsaufwendungen gem. § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG 1996 von der Steuerermäßigung ausgeschlossen sind?

Antrag; Gleichgestellte Person; Unterhalt

Fundstelle(n):
TAAAC-20826

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