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BFH  - II R 75/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: ErbStG § 13a

Rechtsfrage

Erbschaftsteuerrechtliche Aufteilung des Freibetrags für Betriebsvermögen. - Hat der Erblasser hinsichtlich des Freibetrags für das Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG keine Verfügung getroffen, so steht der Freibetrag jedem Erben entsprechend seinem Erbteil, sonst den Erwerbern zu gleichen Teilen zu. Ist demnach in Fällen, in denen neben den Erben auch Vermächtnisnehmer Betriebsvermögen erhalten, der Freibetrag zu gleichen Teilen (nach Köpfen) aufzuteilen?

Betriebsvermögen; Erbe; Erblasser; Erbschaftsteuer; Freibetrag

Fundstelle(n):
NAAAC-20922

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