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BFH  - III R 69/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: InvZulG § 11 Abs 2, BerlinFG § 19 Abs 3 Nr 1b, InvZV § 2 Nr 6

Rechtsfrage

Im Rahmen von Leasingverträgen im Beitrittsgebiet überlassene Datenverarbeitungsanlagen: Ist § 11 Abs. 2 InvZulG 1991 nach Sinn und Zweck des Gesetzes bzw. im Wege der teleologischen Reduktion oder durch eine erweiternde Auslegung des InvZulG 1991 so auszulegen, dass auch die Investitionen vom bis des in Berlin West ansässigen Leasinggebers begünstigt sind?

Auslegung; Berlin; Gesetzeslücke; Investitionszulage; Leasing

Fundstelle(n):
NAAAC-20987

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