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BFH  - I R 118/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AStG § 7, AStG § 10 Abs 2 S 1, EStG § 3c, AO § 42 Abs 2 J: 1977, EG Art 43, EG Art 48

Rechtsfrage

1. Ist der Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7, 10 AStG eine Einnahme i.S.v. § 3c EStG?

2. Ist § 10 Abs. 2 Satz 1 AStG zu entnehmen, dass der Hinzurechnungsbetrag als Einnahme ("zugeflossen") gilt?

3. Ist die Zwischenschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften innerhalb der EG als Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO 1977 anzusehen?

4. Fehlt für den Hinzurechnungsbetrag und Schuldzinsen, die aus der Darlehensaufnahme für die Anteile an der Tochtergesellschaft resultieren, der unmittelbare wirtschaftliche Zusammenhang i.S.d. § 3c EStG vor dem Hintergrund der gemeinschaftsrechtlichen Regelung zur Niederlassungsfreiheit, wenn die Tochtergesellschaft ihren Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet hat?

Fiktive Gewinnausschüttung; Finanzierungskosten; Gestaltungsmissbrauch; Hinzurechnungsbetrag; Niederlassungsfreiheit; Schuldzinsen; Zwischengesellschaft

Fundstelle(n):
LAAAC-21215

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