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BFH  - II R 13/96 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: GrEStG § 1 Abs 1, GrEStG § 1 Abs 2, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 8 Abs 2, GrEStG § 9, GrEStG § 10 Abs 1

Rechtsfrage

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer beim Finanzierungsleasing. Sind alle Leistungen (Sonderzahlung, Vormiete, Leasingraten) die nach dem Leasingvertrag zu erbringen sind, Gegenleistung i.S. von § 9 GrEStG 1983 oder bemißt sich die Steuer nach dem Einheitswert (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 GrEStG 1983), weil eine Gegenleistung aus dem Leasingvertrag nicht zu ermitteln ist? (Vgl. hierzu - NV-).

Ankaufsrecht; Finanzierungsleasing; Gebäudeerrichtung; Gegenleistung; Grundstück; Mietvertrag

Fundstelle(n):
HAAAC-21439

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