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BFH  - I R 17/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 233a

Rechtsfrage

Rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 233a AO 1977: Stellen offene Gewinnausschüttungen einer GmbH nur dann ein rückwirkendes Ereignis im Sinn des § 233a Abs. 2a AO 1977 für die Berechnung von Nachzahlungszinsen dar, wenn dem Ausschüttungsbeschluss eine Veranlagung und ein Steuerbescheid vorausgegangen sind?

Gewinnausschüttung; Nachzahlungszinsen; Rückwirkung

Fundstelle(n):
ZAAAC-21553

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