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BFH  - IV R 2/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 18 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Liegt ein häusliches Arbeitszimmer im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG oder eine häusliche Betriebsstätte vor, wenn ein --neben seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Vorstandsmitglied-- freiberuflich tätiger Rechtsanwalt in seinem selbstgenutzten Einfamilienhaus einen Raum als Rechtsanwalts- und Besprechungszimmer nutzt und ein weiterer, als Sekretariatsarbeitsplatz ausgestatteter Raum von seinen beiden Sekretärinnen für die Rechtsanwaltstätigkeit genutzt wird? - Erfüllt ein Raum in einem privaten Einfamilienhaus noch die Funktion eines häuslichen Arbeitszimmers, wenn dieser Raum von fremdem Personal genutzt wird?

Abzugsbeschränkung; Arbeitszimmer; Betriebsstätte; Rechtsanwalt

Fundstelle(n):
FAAAC-22588

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