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BFH  - IV R 66/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 13, EStG § 13a

Rechtsfrage

Ist es für die Annahme einer Entnahme eines verpachteten, zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks ausreichend, wenn der Stpfl. in der Einkommensteuererklärung 1979 die Pachteinnahmen in der Anlage L als solche aus Vermietung und Verpachtung einträgt, einen Entnahmegewinn in der Annahme, dieser sei im Hinblick auf das (BStBl I 1979, 162) steuerfrei, nicht erklärt, in der Anlage L zur Steuererklärung 1980, die erstmalig die Möglichkeit vorsah, zwischen Betriebs- und Privatvermögen zu unterscheiden, die verpachteten Flächen als Privatvermögen angibt und das Finanzamt die Pachteinnahmen (auch) in den Folgejahren als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfasst?

Entnahme; Grundstück; Landwirtschaft; Verpachtung

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 703 Nr. 11
CAAAC-23026

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