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BFH  - IV R 9/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 14, EStG § 16 Abs 3

Rechtsfrage

Ist das FA aus Gründen von Treu und Glauben gehindert, nachträglich bekannt gewordene Tatsachen in einem Steuerbescheid zu berücksichtigen, weil es ohne weitere eigene Ermittlungen den Verkehrswert eines Grundstücks bei Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs unter Zugrundelegung eines vom Stpfl. vorgelegten Gutachtens angesetzt hat, der Stpfl. es aber seinerseits unterlassen hat, das FA darüber in Kenntnis zu setzen, dass er - noch vor Abgabe der Steuererklärung - das Grundstück zu einem Mehrfachen des im Gutachten festgestellten Wertes veräußert hat?

Änderung; Grundstück; Landwirtschaft; Mitwirkungspflicht; Neue Tatsache; Sachaufklärungspflicht; Treu und Glauben

Fundstelle(n):
MAAAC-23202

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