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BFH  - IX R 50/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10e Abs 6, EStG § 7 Abs 1 S 5

Rechtsfrage

Abriss eines eigengenutzten Wohngebäudes. - Abbruchkosten und Restbuchwert des Gebäudes, soweit sie auf die von den Klägern im neu errichteten Wohnhaus selbst genutzte Wohnung entfallen, als Vorkosten gem. § 10e Abs. 6 EStG, soweit sie auf die vermietete Wohnung entfallen als Werbungskosten (AfaA gem. § 7 Abs. 1 letzter Satz EStG) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar oder kommt ein Abzug überhaupt nicht in Betracht, weil dieser voraussetzt, dass das abgerissene Gebäude in der Absicht erworden worden war, es zur Einkünfteerzielung zu nutzen, was aufgrund der von Anfang an bestehenden Eigennutzung jedoch nicht der Fall war?

Abbruchkosten

Fundstelle(n):
IAAAC-23627

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