BFH - VIII R 57/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 74 Abs 2, SGB X § 104 Abs 1 S 4, SGB X § 104 Abs 1 S 1, SGB X § 104 Abs 1 S 2, SGB X § 104 Abs 1 S 3, BSHG § 2
Rechtsfrage
Hat der Sozialleistungsträger, der die Kosten der vollstationären Unterbringung eines volljährigen, behinderten Kindes trägt und sich die Rente des Kindes sowie den Arbeitslohn des Kindes in der Behinderten-Werkstatt bis auf einen Selbstbehalt im Wege des Aufwandsersatzes auszahlen lässt, gegenüber der Familienkasse keinen Anspruch auf Erstattung des Kindergeldes nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 SGB X, weil es sich bei den Leistungen des Sozialleistungsträgers und der Familienkasse nicht um gleichartige Leistungen aufgrund der Art der Ansprüche handelt? - Sind die Familienkassen im Verhältnis zu anderen Leistungsträgern vorrangig oder gleichrangig? - Besteht ggf. ein Erstattungsanspruch nach § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X nur dann, wenn der Sozialleistungsträger gegenüber dem Kindergeldberechtigten oder gegenüber dem Kind selbst tatsächlich einen das Kindergeld beinhaltenden Kostenfestsetzungsbescheid erlassen oder einen das Kindergeld beinhaltenden Aufwendungsersatz geltend gemacht hat?
Abzweigung; Erstattung; Kindergeld; Sozialleistungsträger
Fundstelle(n):
IAAAC-24476