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FG Mecklenburg-Vorpommern Beschluss v. - 2 V 40/06

Gesetze: UStG 1999 § 4 Nr. 8aAO 1977 § 193 Richtlinie 388/77/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 1 FGO§ 69 Abs. 3 S. 1 FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Vermittlung von Krediten i.S. von § 4 Nr. 8a UStG 1999

Verwertung von bei einer Außenprüfung ermittelten Tatsachen

Leitsatz

1. Ernstlich zweifelhaft ist, ob eine umsatzsteuerfreie Vermittlung von Krediten i.S. des § 4 Nr. 8a UStG 1999 nur dann anzunehmen ist, wenn der Unternehmer mit einer der Parteien des Kreditvertrags vertragliche Rechtsbeziehungen unterhält.

2. Bei erstmaligen Veranlagungen bzw. bei der Änderung von unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheiden können auch rechtswidrig ermittelte Tatsachen grundsätzlich verwertet werden.

Fundstelle(n):
MAAAC-24654

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