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BFH  - VII R 29/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO 1977 § 226 Abs 1, BGB § 387, GesO § 7 Abs 5, InsO § 95 Abs 1 S 3, KO § 54 Abs 1, KO § 55 Nr 1

Rechtsfrage

Aufrechnungslage bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens: Ist über den Wortlaut des § 7 Abs. 5 GesO hinaus die Aufrechnung gegenüber einer aufschiebend bedingten Forderung zulässig, sofern diese nicht unbedingt wird, bevor die Aufrechnung erfolgen kann (entsprechend § 95 Abs. 1 S. 3 InsO)?

Aufrechnung; Aufschiebende Bedingung; Gesamtvollstreckung; Insolvenz

Fundstelle(n):
CAAAC-25103

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