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StuB Nr. 22 vom Seite 855

1. Umsatzsteuerberichtigung gem. § 17 UStG

Die Regelung des § 17 UStG betrifft grundsätzlich nur nachträgliche Änderungen der Bemessungsgrundlage. Als nachträgliche Änderungen der Bemessungsgrundlage werden Änderungen angesehen, die nach dem Ende des Besteuerungszeitraums eintreten, in den der von der Entgeltsänderung betroffene Umsatz fällt. Durch die Berichtigung nach § 17 UStG wird nicht die ursprünglich festgesetzte Steuer, sondern die Steuer des Besteuerungszeitraums berührt, in den die Änderung der Bemessungsgrundlage fällt. Die Vorschrift gilt deshalb selbst dann, wenn die Steuerfestsetzung für den Zeitraum, in den der maßgebliche Umsatz fällt, noch nicht durchgeführt ist oder wenn der Unternehmer für diesen Zeitraum noch keine Umsatzsteuererklärung abgegeben hat (so Sölch/Ringleb-Klenk, UStG-Kommentar, 55. Ergänzungslieferung, München, 2006, § 17 Rn. 7).