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StuB Nr. 22 vom Seite 856

9. Rückforderung von abgetretenen Umsatzsteuererstattungsansprüchen

Der , BStBl II S. 562 = DStE 2002 S. 1097) hatte die Auffassung vertreten, dass in dem Fall, in dem das FA abgetretene Vorsteuerüberschüsse eines Voranmeldungszeitraums an den Zessionar ausgezahlt hat, gegen diesen ein Rückforderungsanspruch entsteht, wenn der Rechtsgrund für die Auszahlung durch Berichtigung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 i. V. mit Abs. 1 Satz 3 UStG in einem späteren Voranmeldungszeitraum entfallen ist.

Nunmehr hält es der ) für ernstlich zweifelhaft, ob die auf der Änderung der Bemessungsgrundlage beruhende Berichtigung des Umsatzsteuerbetrags und korrespondierend des Vorsteuerabzugs nach § 17 Abs. 1 UStG zu einer Änderung der ursprünglichen Steuerfestsetzung in dem Sinne führt, dass ein abgetretener Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO zurückgefordert werden kann.