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StuB 22/2006 S. 883

Bilanzberichtigung bei Rechtsprechungsänderung

Ergibt sich gem. nrkr. NWB SAAAC-16419 (BFH-Az.: I R 47/06, EFG 2006 S. 1410) aufgrund einer Änderung oder Klarstellung der höchstrichterlichen Rechtsprechung die Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung, so ist die bislang unterbliebene Rückstellungsbildung nach dem Grundsatz des sog. formellen Bilanzenzusammenhangs in der Schlussbilanz des ersten Jahres nachzuholen, dessen Steuerfestsetzung noch geändert werden kann. Der rückwirkenden Bilanzberichtigung steht der von der BFH-Rechtsprechung vertretene subjektive Fehlerbegriff nicht entgegen (Bezug: § 4 Abs. 2 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 249 Abs. 1 HGB).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin (Klin.) gewährte einigen ihrer aktiven und ehemaligen Beschäftigten Beihilfen im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Sie bildete ...