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BMF 18.10.2006 IV B 7 - G 1422 - 16/06, StuB 22/2006 S. 889

Gewerbesteuer | Auswirkungen des zur Vereinbarkeit gewerbesteuerlicher Hinzurechungsvorschriften für gemietete Anlagegüter

Nach Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom (BStBl I S. 486 = StuB 2000 S. 739) ist die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags gegen einen inländischen Mieter, Pächter oder Leasing-Nehmer nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO auszusetzen, soweit sie die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG betrifft und der Vermieter, Verpächter oder Leasing-Geber in einem EU- bzw. EWR-Staat oder einem Staat ansässig ist, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.

Nach einem Beschluss der obersten Finanzbehörden der Länder werden diese Erlasse mit der Maßgabe aufgehoben, dass

  • in den Fällen eine Hinzurechnung endgültig unterbleibt, in denen der Vermieter, Verpächter oder Leasing-Geber, der im EU-Ausland, einem EWR-Staat oder in einem Staat ansässig ist, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das vermietete Anlagegut nachweislich i...