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StuB 22/2006 S. 896

Zustimmung zur Begründung einesTreuhandverhältnisses

Wird in einem Gesellschaftsvertrag die Begründung eines Treuhandverhältnisses über Geschäftsanteile von der Zustimmung der Gesellschafterversammlung abhängig gemacht, so kann diese Zustimmung auch konkludent erfolgen, etwa indem die Gesellschafter den Treugeber als solchen behandeln. Die Beweislast für eine Zustimmungsverweigerung (welche die schwebende Unwirksamkeit eines Treuhandvertrags beseitigt) trägt die Partei, die sich darauf beruft. Eine Zustimmungsverweigerung durch einen Gesellschafter, der beabsichtigt, seinen Geschäftsanteil zu veräußern, kann rechtsmissbräuchlich sein ().