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Oberste FinBeh der Länder 10.11.2006 IV B 7 - G 1425 - 12/06, StuB 22/2006 S. 890

Gewerbesteuer | Gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG

Der BFH hat in dem Urteil vom – I R 104/04 (Kurzinfo StuB 2006 S. 282) entschieden, dass Gewinne aus Anteilen, um die der Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. § 9 Nr. 2a GewStG zu kürzen ist, nicht um Beteiligungsaufwendungen zu mindern sind, die mit dem Erwerb der Beteiligungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Nach bisheriger Verwaltungsauffassung umfasst der gewerbesteuerliche Kürzungsbetrag für Schachtelbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG den Gewinn als Nettogröße aus dem Beteiligungsertrag nach Abzug der mit der Beteiligung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen (Abschn. 61 Abs. 1 Satz 12 und Abschn. 65 Abs. 1 Satz 4 GewStR). Das Urteil ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden.

In dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Jahressteuergesetzes 2007 (J...