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BFH 13.07.2006 V R 7/05, StuB 22/2006 S. 891

Umsatzsteuer | Steuerfreiheit von betriebsärztlichen Leistungen

Betriebsärztliche Leistungen, die ein Unternehmer gegenüber einem Arbeitgeber erbringt und die darin bestehen, die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ASiG), sind – soweit die Leistungen nicht auf Einstellungsuntersuchungen entfallen – gem. § 4 Nr. 14 UStG 1993 steuerfrei (Bezug: § 4 Nr. 14, § 4 Nr. 16 UStG 1993; Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. b, c, g Richtlinie 77/388/EWG; § 3 Abs. 1 Nr. 2, § 19 ASiG).

Praxishinweise: Nach § 4 Nr. 14 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt steuerfrei. Die Tätigkeit als Arzt umfasst auch vorbeugende Untersuchungen zum Schutz der Gesundheit des Betroffenen und dient nicht in erster Linie dem Arbeitgeber, der als Auftraggeber auftritt. Ein therapeutischer Zweck der ärztlichen Tä...