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BFH  - VII R 66/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: VO (EG) Nr 1469/95 Art 3, VO (EG) Nr 1469/95 Art 4, BDSG § 19

Rechtsfrage

Darf die Auskunft, ob bezüglich des Antragstellers ein Eintrag in der "schwarzen Liste" (VO (EG) Nr. 1469/95) vorliegt, mit dem Hinweis, dass die Erfüllung staatlicher Aufgaben gegenüber dem Auskunftsinteresse des Antragstellers überwiegt, unter Bezugnahme auf § 19 Abs. 4 BDSG verweigert werden?

Auskunft; Datenschutz; Schwarze Liste

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 703 Nr. 11
AAAAC-25442

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