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BFH  - VI R 103/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 4 Abs 5 Nr 6b, EStG § 9 Abs 1 S 1

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen für ein vorgehaltenes Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs einer Personalreferentin ohne eigenem Arbeitsplatz als vorweggenommene Werbungskosten oder Weiterbildungskosten in einem nicht ausgeübten Beruf abziehbar, obwohl während dieser Zeit keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt wurden und das Arbeitszimmer somit nicht beruflich genutzt worden ist?

Arbeitszimmer; Erziehungsurlaub; Fortbildung; Vorweggenommene Werbungskosten

Fundstelle(n):
FAAAC-25676

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