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BFH  - VI R 119/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7

Rechtsfrage

Erststudium stets Berufsausbildung? Aufwendungen einer Alten- und Krankenpflegerin für ein nach einer siebenjährigen familienbedingten Unterbrechung und anschließender mehrjähriger Berufstätigkeit aufgenommenes berufsbegleitendes Erststudium mit dem Abschluss "Dipl.-Sozialarbeiterin" mit den Schwerpunktfächern "Pflegemanagement und Altenpflege" unbegrenzt als Fortbildungskosten abziehbar, weil mit dem Studium lediglich eine höhere Qualifikation in dem ausgeübten Beruf, nicht aber ein Berufswechsel angestrebt wird?

Ausbildung; Erststudium; Fortbildung; Sozialarbeit

Fundstelle(n):
RAAAC-25753

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