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BFH  - VI R 169/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 10d

Rechtsfrage

Sind bei der Ermittlung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes Beträge im Wege des Verlustvortrags nach § 10d EStG abzuziehen oder wird dadurch die Einkünfteermittlung nicht berührt, da nach der Systematik des Gesetzes der nicht ausgeglichene Verlust vom Gesamtbetrag der Einkünfte wie Sonderausgaben abzuziehen ist?

Einkünfte und Bezüge; Grenzbetrag; Kindergeld; Verlustvortrag

Fundstelle(n):
TAAAC-25936

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