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BFH  - VI R 41/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 Nr 6b

Rechtsfrage

Sind Aufwendungen für ein Arbeitszimmer abziehbar, wenn dem Arbeitnehmer für den nach Schließung des Betriebsgebäudes erbrachten häuslichen Bereitschaftsdienst (telefonische Betreuung bei Soft- und Hardwarestörungen der Filialrechner und Kassensysteme) kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht? - Ist bei nichtselbständigen Einkünften auf die Gesamtheit der Tätigkeit im Rahmen des jeweiligen Dienstverhältnisses abzustellen?

Arbeitsplatz; Arbeitszimmer; Dienstverhältnis

Fundstelle(n):
PAAAC-26260

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