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BFH  - VI R 43/93 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 65 Abs 1, FGO § 67 Abs 1, FGO § 41 Abs 2 S 1

Rechtsfrage

Zur objektiven Klageänderung von einer Feststellungs- in eine Anfechtungsklage. Genügt für eine Sachentscheidung allein der durch den Sachvortrag in der Klageschrift genau bezeichnete Streitgegenstand, unabhängig von dem in der Klageschrift gestellten Antrag?

Anfechtungsklage; Feststellungsklage; Klageänderung; Streitgegenstand

Fundstelle(n):
WAAAC-26275

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