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BFH  - VI R 47/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, LStDV § 2 Abs 2 Nr 3, EStG § 11 Abs 1 S 1, EStG § 42d

Rechtsfrage

Arbeitgeberbeiträge zu einem internationalen Pensionsfonds kein gegenwärtig zufließender laufender Arbeitslohn, weil bei dieser Art betrieblicher Altersversorgung die Arbeitgeberbeiträge und die freiwilligen Beiträge der Arbeitnehmer zur Erzielung von Erträgen angelegt werden und dem einzelnen Begünstigten eine spätere Versorgung (Einmalzahlung oder Rente) in Aussicht gestellt wird, während bei einer Pensionskasse der Begünstigte bei Eintritt der vertraglich vereinbarten Leistungsfälle (Alter, Tod, Invalidität) vom ersten Tag an geschützt ist.

Arbeitslohn; Betriebliche Altersversorgung; Pensionsfonds; Zufluss

Fundstelle(n):
XAAAC-26321

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