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BFH  - VI R 63/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 110, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 9 Abs 1 S 1

Rechtsfrage

War das Finanzamt berechtigt einen verbösernden berichtigten ESt-Bescheid zu erlassen, obwohl ein rechtskräftiges FG-Urteil vorlag, das zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen eines Auslandssprachkurses Stellung genommen hatte? - Im berichtigten Steuer-Bescheid wurden im Gegensatz zum ursprünglichen Bescheid (und zum FG-Urteil) keinerlei Aufwendungen für den Sprachkurs anerkannt, weil sich bei der Beweisaufnahme beim FG neue Tatsachen ergeben hatten.

Bindung; Neue Tatsache; Sprachkurs; Urteil

Fundstelle(n):
NAAAC-26466

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