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BBB 12/2006 S. 365

Energieausweise werden ab 2008 Pflicht

Hausbesitzer unter Ihren Mandanten müssen ab 2008 einen Pass über den Energieverbrauch ihres Gebäudes vorlegen. Dieser ist Bestandteil in der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV).

Nach dem Willen der Bundesregierung gilt bis zum 31. 12. 2007 die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen für alle Gebäude. Während der Bedarfsausweis Mietern und Käufern von Wohnungen oder Häusern z. B. Informationen über den Gebäudezustand, Wärmedämmung und Öl- und Gasverbrauch liefert, zeigt der Verbrauchsausweis nur den reinen Energieverbrauch der aktuellen Bewohner eines Hauses oder einer Wohnung an.

Alle Bedarfs- und Verbrauchsausweise, die in der Übergangszeit zwischen Inkrafttreten der novellierten Verordnung und dem Ablauf 2007 nach den Anforderungen der EnEV ausgestell...