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BFH  - V R 92/01 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: UStG § 1 Abs 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 1 Nr 1

Rechtsfrage

Stellen die Abmahngebühren, die ein Verein (Satzungszweck: Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs) für das Abmahnen von Firmen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot einnimmt, steuerpflichtige Umsätze dar, mit der Folge, dass die damit in Zusammenhang stehenden Vorsteuern abgezogen werden können?

Abmahngebühren; Steuerpflicht; Vorsteuerabzug

Fundstelle(n):
YAAAC-27965

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