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BFH  - XI R 20/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: FGO § 90a Abs 2 Nr 1, FGO § 90a Abs 2 Nr 3, FGO § 90a Abs 1, GG Art 103, EStG § 10b Abs 4

Rechtsfrage

1. Ist § 90a Abs. 2 Nr. 3 FGO analog auf die Fälle anzuwenden, in denen das Finanzgericht durch Gerichtsbescheid entscheidet und die Revision zulässt (§ 90a Abs. 2 Nr. 1 FGO)?

2. Rüge von Verfahrensmängeln (Verletzung des rechtlichen Gehörs und des fair trial, Verstöße gegen die richterliche Aufklärungspflicht und gegen § 90a Abs. 1 FGO, mangelnde Sachaufklärung) und materielle Unrichtigkeit (entgegen FG keine Haftung, weil die Körperschaft gemeinnützig und die Spenden für steuerbegünstigte Zwecke verwendet worden seien) hinsichtlich des dem angefochtenen Urteil (Tenor: Der Gerichtsbescheid vom ...wirkt als Urteil) vorausgegangenen Gerichtsbescheides.

Gerichtsbescheid; Haftung; Mündliche Verhandlung; Rechtliches Gehör; Rechtsbehelf; Spende; Statthaftigkeit

Fundstelle(n):
JAAAC-28083

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