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BFH  - XI R 66/98 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 10b, EStG § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst c, EStDV § 48 Abs 2, FGO § 41 Abs 1, GG Art 3, GG Art 140

Rechtsfrage

Revision des FA:

a) Ist nach der sog. "Überlagerungstheorie" ein hauptsächlich weltanschauliche Zwecke verfolgender Verein auch nicht zur partiellen Ausstellung von Spendenbescheinigungen gem. § 10b Abs. 4 EStG insoweit berechtigt, als er auch begünstigte Tätigkeiten (z.B. Gesundheits-, Jugend- und Wohlfahrtspflege) durchführt? - Verfassungsmäßigkeit des Spendenrechts?

b) Zulässigkeit einer allgemeinen Feststellungsklage gem. § 41 FGO? - Bestehendes Rechtsverhältnis nur gegenüber den für die etwaigen Spenden zuständigen Wohnsitzfinanzämtern?

Anschlußrevision Kläger:

Verfassungsrechtlich gebotene Gleichstellung des Vereins (Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft) mit Kirchen und Religionsgemeinschaften. - Fallen unter "religiöse" Zwecke i.S. des § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG auch weltanschauliche Zwecke?

Bescheinigung; Feststellungsklage; Spende; Verein; Verfassung

Fundstelle(n):
RAAAC-28520

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